Johanna Busmann in SmartLegalMarket (Onlineportal für Anwälte der Schweiz) am 31.12.2021.
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Führungskräfte als Ehrenamtler
Anwaltliche Führungskräfte sind Ehrenamtler: Sie werden für Führung nicht kritisiert, müssen niemandem Rechenschaft ablegen und keine konkret festgelegten Wirtschaftsziele erreichen.
Beliebigkeit ist ihre Identität.
Deshalb verzetteln sich anwaltliche Führungspersonen gern (und leider auch wiederholt) bei endlosen Debatten über B-Aufgaben und unnötigen Abstimmungen (z.B. über den Briefkopf der Kanzlei) sowie fehlender Vereinheitlichung, z.B. über Anweisungen, Delegation oder Arbeitsabläufe.
Fehlende Kanzleiziele vertuschen
Diese Art von Beliebigkeit ist in Kanzleien beliebt, da sie – vergleichsweise elegant – fehlende Kanzleiziele zu vertuschen hilft.
Johanna Busmann in „Österreichisches Anwaltsblatt“ 6 / 2021, Seite 325
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Ein neuer Mandant ist ein komplexes Wesen.
Wodurch kommt er? Wodurch geht er wieder? Was berichtet er in seiner Umgebung über seinen Anwalt? Und vor allem: Was benötigt er im Mandantengespräch?
Da Anwälte selten Mandantenbefragungen durchführen und noch seltener die Ergebnisse dieser Befragungen zur eigenen Optimierung nutzen, wissen sie die Antworten auf diese Fragen oft nicht.
Mandantengespräche in allen drei Zeitzonen
Mandantengespräche dienen in allen drei Zeitzonen unmittelbar der Akquise:
• Gegenwart: zur Bearbeitung/Ausdehnung des derzeitigen Mandats
• Vergangenheit: zum Zurück holen eines ehemaligen Mandanten
• Zukunft: um neue Mandanten zu gewinnen
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Johanna Busmann, Hamburg
31 Jahre Anwaltstraining, Strategieberatung und Kanzleicoaching – Details
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