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Empathie in der Kanzleiführung

Empathie ist die Fähigkeit, sich in Gedanken- und Gefühlswelten eines anderen Menschen hinein zu versetzten.
In allen Dienstleistungsbranchen, in jeder Führungsposition und an jedem Frühstückstisch dient Empathie dazu, andere Menschen zu verstehen, zu motivieren oder bestmöglich zu begleiten.

Textauszug aus: „Chefsache Anwaltscoaching“

© Johanna Busmann

Empathie ist lernbar

Empathie ist zu 100 % lernbar.

Ein erfolgreicher Anwalt ist – wie ein geübter Coach – immer auch ein präziser Beobachter seiner Mandanten – und schon aus beruflichen Gründen an deren Gedanken- und Gefühlswelten interessiert. Alle Basisvoraussetzungen, die ihn in dieser Hinsicht erfolgreich machen, sind zu 100 % lernbar, insbesondere Empathie. Erlernbar sind alle anderen Fähigkeiten und Fertigkeiten auch: Um z.B. Trecker fahren, Transportrecht oder Trampolinspringen zu lernen, benötigt man bei entsprechendem Willen nur noch einen guten Lehrer.

  • Coach-Hinweis
    Empathie zu haben, reicht für keinen Anwalt aus. Aus der Sicht des Mandanten muss sie bewiesen sein.

Alles Lernbare – außer dem Willen – ist trainierbar

Dieser Wille versetzt bekanntlich Berge und ist die tollkühnste und folgenreichste Erfindung seit der Erfindung des Rades: Babys stärken ihn automatisch täglich mehrfach („Ich will sofort Milch, Schlaf, Wärme“), ohne dafür eine kostenpflichtige Fortbildung besucht zu haben, und falls der Wille unterwegs – z.B. auf dem langen Weg in die eigene Kanzlei – abhanden kommt, kriegt man ihn im Erwachsenenalter (auch durch ein methodisch und didaktisch einwandfreies Training) in der Regel nicht zurück.
Um Vertrauen zum fremden Mandanten zu erwirtschaften, muss der Anwalt jederzeit stärker sein oder stärker erscheinen als sein Mandant:

  • Der Anwalt muss in den Augen der Mandanten eine Autorität sein: Streit aushalten und seine konkreten Ziele als Orientierungshilfe in konfliktären Situationen abrufbar parat haben.

Für die Willensbildung des Mandanten ist sein Anwalt zuständig

Für das Mandantengespräch ist fehlender Wille auf beiden Seiten des Tisches eine denkbar schlechte Voraussetzung: Der Wille des Mandanten ist ein absolutes Erfolgskriterium für seine Zielerreichung im Mandat; der Wille des Anwalts ist sein unverzichtbares Werkzeug, um den Mandanten zu seinem Ziel zu begleiten.
Natürlich: Nicht in allen Mandaten gewinnen sie gemeinsam, nur weil sie beide den Willen haben zu gewinnen oder sogar zu siegen; zu viele externe Torpedos (wie z.B. Richtergehirne, Gegnerschachzüge und Paragrafengewirr) stehen beidem entgegen.
Ohne den beidseitigen, unbedingten Willen sieht die Kooperation jedoch trübe aus, und ein Anwalt kann und darf nichts Sinnvolles ohne den erklärten Willen seines Mandanten in die Wege leiten.

  • Der Anwalt muss gewillt sein, in zwei Fällen die Willensbildung des Mandanten zu beeinflussen, nämlich wenn der Mandant ein unrealistisches Ergebnis unbedingt erreichen will und wenn der Mandant kein Ergebnis unbedingt erreichen will

Buch

Chefsache Anwaltscoaching
Berliner Wissenschafts-Verlag (2022)
E-Book und Hardcover
710 Seiten, 89 Euro
(+ Versandkosten NUR bei Versand ins Ausland: 7,95 Euro)

Kapitelübersicht, Leseprobe und Buchbestellung

Autorin

Johanna Busmann, Hamburg
31 Jahre Anwaltstraining, Strategieberatung und Kanzleicoaching – Details

Presse

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