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Kanzleiorganisation durch Business-Coaching

Die „Geschichte der O.“ ist erst anstrengend und dann spektakulär.
Der Schlendrian fliegt raus, und alle profitieren: Anwälte, Mitarbeiter, Mandanten – und natürlich der Blutdruck.

Ein Business-Coaching hilft.

Organisationsfehler sind immer Führungsfehler

Kanzleiinhaber, Partner und Geschäftsführer – und manchmal auch Team- und Standortleiter – verantworten allein jedes Chaos in ihrem Einflussbereich und damit die Unzufriedenheit ihrer Mitarbeiter und Mandanten.
So mancher Probleminhaber möchte das im ersten Telefonat mit dem Business-Coach noch nicht zugeben; viel einfacher wäre es für ihn zunächst, wenn

  • „schlechte“ Mitarbeiter
  • „schwächelnde“ Konjunktur
  • „fiese“ Mitbewerber
  • „schwierige“ Mandanten
  • „ständige“ Zeitnot

verantwortlich wären für Umsatzrückgänge, Schlendrian oder andere Arten von Kanzlei-Chaos.

Von dem Konzept „Schuld“ zum Konzept „Verantwortung“

Ein Schuldiger kann seine „Schuld“ nicht mehr ändern; er sitzt seine Strafe ab oder macht ungestraft weiter. Ein Verantwortlicher kann seine Verantwortung (vor allem in Führungsrollen) sofort in vollem Umfang wahrnehmen – oder das eben unterlassen.

Ein Verantwortlicher hat die Wahl.
Ein Business-Coach bringt den Probleminhaber zunächst von der Schuld- zur Verantwortungsfrage, denn

  • Schuld („Schuld an„) ist rückwärtsgerichtet, bezieht sich auf die Verhangenheit, ermöglicht einen Opferstatus des Probleminhabers – und ist nicht mehr änderbar.
  • Verantwortung („Verantwortung für„) ist dagegen gegenwartsorientiert – und führt im besten Fall direkt in die Zukunft.

In vier Schritten zur perfekten Kanzleiorganisation

Jedes Organisations-Coaching bindet alle Mitarbeiter ein, und jeder von ihnen erhält feste Aufgaben. Im gewünschten Ausmaß richten alle Mitarbeiter gegenseitige Kontrollen und ein ständiges Feedback ein.
Das Organisationscoaching besteht in vielen Kanzleien aus vier Schritten:

I. Die Mängelliste
Alle Mitarbeiter hatten aus ihrer Sicht zunächst eine Mängelliste von Anwaltsverhalten anzufertigen, und zwar aus allen Abteilungen und mit Namensnennung des jeweiligen betroffenen Anwalts.
Der Coach akzeptierte diese Mängel als Gesprächsgrundlage nur, wenn durch den Mangel eine direkte Beeinträchtigung der Mandanten, der Mitarbeiter und der Kanzleiorganisation die Folge war.

  • Jede Beeinträchtigung musste belegt werden mit Beispielen, Zahlen und Zeiten. Nicht spezifizierte und nicht quantifizierte Beeinträchtigungen wurden vom Coach von der Liste wieder entfernt.

II. Strenge Gesprächsregeln
Der Coach etabliert zu Beginn strenge Gesprächsregeln für die Anwälte untereinander, für den Kontakt zu den Mitarbeitern und auch für die Mitarbeiter selbst.
Die Teilnehmer sagten ihren gleichrangigen Kollegen und dann auch den eigenen Mitarbeitern anschließend ins Gesicht, was sie stört und was sie sich von ihnen persönlich wünschen.

  • Beispiel: Eine Gesprächsregel verbietet den Kommentar von Lob und Kritik.
    Das führte zunächst zu lang andauernden Heiterkeitsausbrüchen, vor allem bei den Anwälten, denn niemand von ihnen war gewohnt, eine Kritik oder ein Lob überhaupt zu hören – und dann auch noch unkommentiert stehen zu lassen.

III. Der Coach als Kanzleiorganisator
Wenn ein Business-Coach engagiert wird, ist er nicht selbst der Kanzlei-Organisator, sondern er stiftet die Führungskräfte der Kanzlei an, eine verlässliche Führung und Organisation zu etablieren.
Dies gelingt nur unter Einbeziehung aller Mitarbeiter und in drei Zeitzonen.
Manche Verbesserung können die Führungskräfte

  • sofort umsetzen (Verhalten umstellen)
  • mittelfristig umsetzen (vorher noch was lernen= Seminar nötig)
  • langfristig umsetzen (Kanzleistrategie ändern = Coaching nötig)

Der Coach notiert im Protokoll alle Hintergründe des Ist-Zustandes (wie z.B. die Unkenntnis von Organisationsmethoden, Zeitvergeudung durch falsche Priorisierung, fehlende technische Hilfsmittel, Bequemlichkeit, Unwillen, Angst, Gewohnheiten oder angebliche Nichtzuständigkeit der Führungsriege.

IV. Implementierung:
Die erste Gruppe der Lösungen ist in dieser Kanzlei die mit Abstand größte. Sie wird sofort beschlossen und – via Anweisung am nächsten Tag – in den Arbeitsalltag aller Anwälte und Mitarbeiter eingeführt, auch wenn dabei zunächst etwas schief gehen könnte – und obwohl manche Neuerungen länger als andere dauern, bis sie bei allen gut sitzen. Geduld ist hier gefragt; Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut.

Hinweis: Selbstvertrauen und Mut müssen sich bei allen erst einstellen; Fehler sind dabei keine Rückschläge, sondern normal, und weitere Ideen werden sich unterwegs einstellen, die das Ganze noch effizienter machen als anfangs gedacht.

  1. Disziplin: Transparenz erhöht Disziplin: Jeder Anwalt und Mitarbeiter verfasst selbst für sich eine in seinen Lieblingsfarben layoutete To-Do-Liste, die er immer wieder mal ergänzt und mindestens drei Monate lang am Computer festklebt, so dass jeder sie einsehen kann.
  2. Coach als Stütze: Der Coach ist in dieser Kanzlei vier ganze Tage live vor Ort (zwei davon als Seminarleiter) und kann danach in festgelegten Intervallen oder jederzeit in Notsituationen wieder live oder über Videokonferenz hinzu gebeten werden.

[1] Erst, wenn das Anwaltshirn sich daran gewöhnt hat, die volle Breite der Kritik oder eines Lobes anzunehmen, kommt eigenes Vokabular ins Spiel. Das kann ein paar Wochen dauern, weil anfangs die Angst dagegensteht, durch die Kritik an Einfluss oder Größe zu verlieren. Lustig: Einige Anwälte behalten diesen Satz für immer und gehen damit ihren Ehepartnern auf die Nerven.

[2] Die Herkunft eines Problems (liegt immer in der Zeitzone Vergangenheit, also z.B. gestern…) ist im Business-Coaching zunächst für dessen Lösung irrelevant. Aus der Zeitzone Gegenwart entwickeln Klienten direkt die Zeitzone Zukunft. Wenn dabei Hindernisse auftreten, kann der Rückgriff auf Gründe ausnahmsweise notwendig sein.

[3] Diese Methode der schnellen Inhaltssammlung verbietet Diskussion und gebietet spätere Strukturierung der Punkte sowie ein Protokoll. Die Methode wird getrennt in allen betroffenen Abteilungen durchgeführt.

[4] Mehr über Zeitmanagement in der Anwaltskanzlei auf Seite X.

Einige Anwälte hatten früher unter ihrem Schreibtisch einen Nordfriedhof und einen Südfriedhof eingerichtet.
Auf dem Nordfriedhof waren viele kleine Akten gelagert mit langweiligen, unergiebigen Rechtsfällen (2 x 0,70 m hoch), auf dem Südfriedhof residierten spannende Rechtsfälle mit komplexer Materie und gutem Honorar (0,60 m hoch). Zu jeder dieser Akten gehörte aus diversen Gründen die Weigerung der Kontaktaufnahme zum Friedhofsbewohner.
Damit war jetzt Schluss.
Die Friedhofskollegen  hatten verstanden, dass sie viel Geld auf dem Friedhof liegen ließen und c.a. 20 ungehaltene Mandantenanrufe pro Tag dadurch hervorriefen. Sie lernten, dass sie alle versprochenen Rückrufe einzuhalten hatten – auch die zu den Friedhofsbewohnern.
Der Satz „Den will ich jetzt nicht sprechen“ wurde den Anwälten für immer verboten, wenn er ohne Lösung (fester Ersatz-Telefontermin) blieb.
Die betroffenen Friedhofsverwalter vereinbarten zwei Monate lang Frühschichten: sie nutzten die sehr frühen Morgenstunden zum Abarbeiten ihrer Nord- und Südfriedhöfe.
Gerüchteweise hörte man, dass es ihnen sogar Spass machte, weil man jeden Morgen um halb sechs mit Kaffeebechern in der Hand zu dritt anrückte!
Dreimal Nordfriedhof wurde mit einmal Südfriedhof belohnt, und jeden Morgen um 9 Uhr lagen wieder vier neue abgeschlossene Akten pro Anwalt auf dem Ausgangstisch.

Die Anwälte kamen nie wieder grußlos, mürrisch oder unangekündigt zu spät in die Büroräume. Sie erledigten alle Rückrufe in der versprochenen Zeit und ließen ihren Terminkalender von der Assistentin takten.
Sie legten Fristsachen – da auch sie A-Aufgaben sind (!) – 
am Tag ihres Eingangs zur weiteren Verfügung vor. Anwälte erledigten Fristsachen sofort.
Die Formulierung „c.t.“ („cum tempore“ = mit Zeit) galt nur noch für die Gäste der Mandantenevents, für private Besucher sowie für diverse Pizza- und Paketboten.
Jeder Anwalt kündigte dem Empfang jeden Besucher rechtzeitig mit Uhrzeit und gewünschtem Konferenzraum an und verteilte an die Assistentinnen Listen mit Hausaufgaben, die der Mandant vor seinem ersten Gesprächstermin zu erledigen hat.

Die Partner reduzierten die Anzahl ihrer Partnerversammlungen auf die Hälfte und versahen jede mit einer festen Tagesordnung, zu der Wünsche bis zum Tag vorher eingereicht werden konnten. Umschichtig moderierten sie.
Der Moderator lud ein und war „head of ceremony“. Er begann und beendete die nun nur noch 14 – tägigen Partnerversammlungen auf die Sekunde pünktlich – dafür mit fester Tagesordnung.
Er zählte Kollegen scharf an, wenn einer gegen die Regeln verstieß.
Wer nicht oder unentschuldigt zu spät teilnahm, verlor sein Stimmrecht.

Die Anwälte wussten darüber hinaus plötzlich Bescheid über die Masern des Kindes der Empfangsassistentin und über die besonderen Sprachkenntnisse der Auszubildenden, die trotz ihres Teenie-Alters 
von 19 Jahren Übersetzungsaufgaben vorbereitete und bald begann, italienische Mandantengespräche 
simultan zu übersetzen.
Alle Anwälte, die ihre Arbeitszimmer verließen, verpflichteten sich, jeden entgegen kommenden Kollegen und Mitarbeiter zu grüßen, mindestens einmal täglich auch mit Namen.

Kommunikation hatte sich grundlegend geändert: Man sprach plötzlich miteinander!
Der Anrufbeantworter wurde gerade in der Mittagszeit durch lebende Stimmen ersetzt, gewisse Redewendungen wie 
„Der ist nicht da“, „Das geht nicht“ oder: „Er ist leider in einer Besprechung“ landeten unwiederbringlich 
auf der Müllhalde der Geschichte.
Die Assistentin wurde von da an dem Mandanten persönlich vorgestellt.
Sie schrieb eine eigene Begrüßungsmail an den neuen Mandanten.
Besondere Vorlieben des Mandanten kamen von da an per Notiz in die Kundenkartei und wurden 
beim nächsten Telefonat oder Besuch angesprochen: „Was macht inzwischen der Oldtimer? Alles 
wieder repariert?“

Beschwerden sind Reaktionen auf Fehler in der Kanzlei. Nutzen Sie das!
Freude über Beschwerden wurde eingeübt. Jede Beschwerde zog von da an automatisch die Frage nach „weiteren Optimierungsvorschlägen“ nach sich, und manchmal kam auch noch was!
Was da kam, wurde jeweils in der Partnerrunde und manchmal mit den Assistentinnen besprochen 
und hatte sofortige Konsequenzen für alle zur Folge.
Der Beschwerdeführer wurde informiert über die Maßnahmen, die seiner Beschwerde folgten.

Fehler wurden bislang bestraft und nicht für die Nachwelt aufbereitet.
Eine förderliche Fehlerkultur setzt eine verlässliche Feedback- und Führungskultur sowie Angstfreiheit voraus: Wer künftig einen Fehler macht, gibt den Fehler umgehend zu.
Falls gleichrangige Assistenten oder angestellte Anwälte ihrem Kollegen nach dessen Fehler nachhaltig genug helfen können, bemerken Führungskräfte den Fehler nicht einmal und können ungestört wichtige Aufgaben erledigen.
Anwälte brauchen viel Mut beim Verzicht auf Strafen für Erstfehler und noch mehr Mut für besonders eindeutige Kritikgespräche bei Zweitfehlern.

Der MMM ist der MontagMorgenMuntermacher. Diese gemeinsame Mini-Frühstücksrunde wurde einmal im Monat mit Anwesenheitspflicht aller (!) Anwälte und Assistentinnen sofort eingeführt:
Jeden ersten Montag im Monat kamen alle um halb acht in die Kanzlei. Der MMM war als A-Termin in allen Kalendern über zwei Jahre im Voraus fest eingetragen und ging ebenfalls auf die Minute pünktlich los.
Man hatte eine örtliche Arbeitsloseninitiative mit dem Schmieren von Brötchen und deren pünktlicher Lieferung beauftragt.
Im großen Konferenzraum gab es ein Frühstück, für das mal die Assistentinnen, mal die Anwälte der Ausrichter und Kaffeekocher waren. Dieses Frühstück wurde aus dem „Teambudget“ bezahlt, auf das die Assistentinnen Zugriff hatten.
Aus demselben Budget gab es auch wöchentlich frische Schnittblumen, zwei Sorten Mineralwasser und das Mittagessen, das ein Catering-Service einmal in der Woche zum Partner-Lunch in die Kanzlei lieferte.

Selbstverständlich waren die Frühstücke Bestandteil der Arbeitszeit, die über den Monat verteilt eigenständig – und unkontrolliert durch die Anwälte! – wieder „abgebummelt“ werden konnte.
Das gab anfangs Alpträume bei den Anwälten, zumindest bis zu dem Tag, an dem sie merkten: Die ganze Arbeit wird geschafft, und die Fehlerquote sinkt!
Die Assistentinnen verpflichteten sich, sich gegenseitig zu helfen, wenn eine Kollegin dreimal hintereinander zu spät kam oder eine einmalige Flexibilisierung wünschte.
Die Anwälte wurden erst angesprochen, wenn es schwierig wurde.
Dadurch blieb es ziemlich einfach.

Die Assistentinnen wurden angewiesen, die Anwälte auf kommunikationsfeindliches Fehlverhalten offen hinzuweisen – und umgekehrt.
Alle hatten diese „Kultur der umkehrbaren Botschaften“ eingeübt und gemeinsam ausprobiert.
Manche Anwälte auch deshalb anfangs Alpträume! Sie mussten nun hinnehmen, dass die Assistentinnen sie offen kritisierten – wegen ihrer schlechten Laune generell morgens und nach verlorenen Prozessen! – und durften feststellen, dass alle Beteiligten dadurch gute Laune bekamen und behielten!
Sie durften auch feststellen, dass alles Kritisierte angenommen und umgesetzt wurde. Dadurch bekamen sie den Mut, selbst auch Kritik anzunehmen! Das war wirksamer als jeder Betriebsausflug und kostete gar nichts!!!
Ganz am Schluss hatten sogar die Anwälte Super-Laune!

Nur eins der Beispiele:
Früher hatten die Mitarbeiter keinesfalls genau erfahren, wie genau sie sich optimieren sollten. Sie wurden nur unspezifisch kritisiert. Jetzt wurden ab sofort Kritikgespräche geführt, aus denen beide Beteiligte als Gewinner hervorgehen – nicht einer als Sieger und der andere als Verlierer!
Ein Kritikgespräch

  • wird jetzt unter vier Augen durchgeführt zu einem vorher festgelegten Termin
  • findet im Zimmer des Chefs statt
  • ist herzlich im Ton und hart in der Sache (war früher genau umgekehrt!)
  • wird durch Fragen vom Chef geführt
  • hat einen Redeanteil von 8:2 zugunsten der Mitarbeiterin
  • überträgt die Verantwortung für das Beheben des Fehlers auf die Mitarbeiterin
  • richtet eine Kontrollmöglichkeit des Chefs ein
  • gibt weitere Verbesserungswünsche des Chefs bekannt
  • ist in die Zukunft gerichtet

Früher hatten die Anwälte Anweisungen gehasst, weil sie so folgenreich sind. Heute lieben sie sie – aus demselben Grund. Sie wissen nämlich jetzt:

Anweisungen machen Sinn, wenn

  • die Assistentin die Anweisung ohne Haftungsrisiken ausführen kann
  • alle Anwälte ihre Anweisungen vereinheitlichen
  • alle Anwälte ihre Anweisungen selbst einhalten
  • Anwälte das Ergebnis kontrollieren

Neuerdings gibt es kristallklare Anweisungen

  • im Umgang mit anwaltlichen Abwesenheiten (Anwälte tragen diese sauber ein, vor allem für die Empfangs-Mitarbeiter!)
  • für das Durchstellen von Anrufern (Wer darf sofort durchgestellt werden und wer nicht? Liste überreichen von A-Mandanten!)
  • beim Benennen von Kooperationspartnern, deren Rechtsgebiete Sie nicht selbst vorhalten.
  • über die Unterlagen, die jeder Mandant zum Erstgespräch mitbringen muss über den Umgang mit Honoraranfragen

Servicesprache wurde zuerst für den Telefonservice verordnet. Alle Assistentinnen hatten diese Formulierungen mit Tesafilm an ihren Computer geheftet:

  • „Das mache ich gern für Sie.“ Oder „Das ist mein Beruf!“ (niemals: „Kein Problem“)
  • „Selbstverständlich geht das.“
  • „Tut mir leid, dass es nicht sofort geklappt hat. Wenn es jetzt wieder nicht geht, finden wir eine Lösung!“
  • „Wir schauen jetzt, wie wir das hinkriegen“ (nicht: „ob wir das hinkriegen“)
  • „Das habe ich notiert.“ (auditiver Zuhörbeweis, ähnlich wie „ja“, „mhm“ und „verstehe“)
  • „Darf ich mir vielleicht schon einige Punkte aufschreiben? Dann geht es nachher für Sie schneller?“
  • Im Beschwerdemanagement: („Ich entschuldige mich dafür, dass Sie solche Mühe hatten damit. Ich werde mich persönlich um eine Lösung bemühen. Darf ich Sie um Ihre Mobilnummer bitten, damit ich Sie so schnell es geht, informieren kann?“)
  • Aus der Warteschleife befreien durch: „Danke für’s Warten, Frau Berger“.

Fazit der Kanzleimitarbeiter nach dem Kanzlei-Coaching

  • Ans Telefon lassen wir nur „Plaudertaschen“. Unsere besonders geschulten Mitarbeiter sind die Visitenkarte der Kanzlei.
  • Wir sind immer pünktlich. Auch bei Rückrufen! Auf uns warten B-Aufgaben, die Familie und der Tennisplatz, nie jedoch die Mandanten.
  • Wir lieben Beschwerden und machen jede zu einem neuen Mandat! Wir nehmen sofort Kontakt auf, entschuldigen uns, fragen nach weiteren „Optimierungsvorschlägen“ und präsentieren Lösungen.
  • Alles Organisatorische regeln wir, alles Rechtlich-Taktische unser Chef.
  • Wir pflegen unsere Kundenkartei akribisch! Alle Besonderheiten des Mandanten notieren wir, damit wir unsere Kommunikation individualisieren können.
  • Wir verwenden eine sexy Servicesprache – auch untereinander! Nie wieder sagen wir: „Das geht nicht“.
  • Wir bieten zu jedem „Nein“  eine Lösung.
  • Wir kritisieren unsere Vorgesetzten, begründen die Kritik und sagen, wie wir uns die Verbesserung wünschen.
  • Wir lieben Referenzkunden und danken unseren Mandanten für jede Weiterempfehlung.
  • Wenn wir Fehler machen, sagen wir das sofort und beheben sie – so gut es geht – zunächst eigenständig.
  • Untereinander grüßen wir uns mit Namen. Wir sagen Danke und Bitte.
  • Nach längerer Probezeit haben alle Kolleginnen, die Mandantenkontakt haben, Namensschilder akzeptiert.
  • Alle unsere Briefe und E-mails haben verständliche und gut fokussierte Betreffzeilen und respektvolle Ansprachen. Niemals geht es zu leger zu! Niemals zu stocksteif!
  • Wir schreiben eine „Begrüßungsmail“ von unserer persönlichen E-Mail Adresse an jeden neuen Mandanten.

Fazit der Anwälte nach dem Kanzlei-Coaching

  • Wir loben und kritisieren immer sofort und immer einzelne Verhaltensweisen, niemals die ganze Persönlichkeit.
  • Wir haben Anweisungen an die Mitarbeiter in 12 Bereichen der Kanzlei erarbeitet. Diese Anweisungen vereinheitlichen vor allem unser eigenes Führungsverhalten.
  • Bei Kritik sagen wir die gewünschten Lösungen dazu.
  • Lob begründen wir; wir vermeiden jede Verallgemeinerung, damit Lob ankommt.
  • Wir honorieren Organisationsvorschläge und fragen unsere Mitarbeiter, wie sie sie umsetzen würden. Unsere Mitarbeiter machen dafür jedes Mal ein Basis-Konzept.
  • Unsere Mitarbeiter machen ihre Urlaubspläne komplett selbst – nach wenigen Vorgaben.
  • Unsere Mitarbeiter sorgen selbst dafür, dass unser Telefon mittags immer besetzt ist.
  • Unsere Mitarbeiter dürfen Fehler machen, solange sie aus ihnen sofort lernen. Sie dürfen sie nicht wiederholen.
  • Wir stellen unsere Mitarbeiter unseren Mandanten vor und bringen sie damit in eine eigene Machtposition. Zuständigkeiten und Kompetenzen der Mitarbeiter sind den Mandanten bekannt; wir reduzieren allein dadurch unsere Telefonzeiten um ein Drittel!
  • Wir rufen inzwischen immer pünktlich zurück.
  • Wir sind besonders während der Mittagspause durch unser geschultes Personal erreichbar.
  • Wir sagen niemals ein „Nein ohne Lösung„, auch nicht unseren Mitarbeitern, wenn wir in Eile sind.
  • Wir fragen, statt zu erklären, zu bewerten oder lösungslos zu kritisieren.

Angebote für Anwälte auf www.anwalts-akquise.de:

Kanzlei- und Anwaltscoaching seit 30 Jahren

Ich begleite Anwälte als Einzelpersonen und in Teams bei schwierigen Themen.
Ziel ist immer die Lösung individueller, strategischer und motivationsrelevanter Themen im Arbeitsalltag.
Mit einem Seminar oder einer Beratung hat ein Coaching nichts zu tun.

Informationen über mich


Johanna Busmann, Hamburg
30 Jahre Anwaltstraining, Strategieberatung und Kanzleicoaching

Kosten für Coaching

In fast allen Fällen ist ein Coaching in der „Erstanschaffung“ teurer als ein Seminar.

Tag:
2400 Euro + Reise + MWSt. + Übernachtung
(wird Einzelpersonen nicht gewährt)

Stunde
280 € + MWSt. + Reise + ggfs. Übernachtung.

Anamnesegespräch
Das Anamnesegespräch ist bei mir immer kostenfrei: 3o min am Telefon
Danach gebe ich eine Einschätzung von Methode, Weg, Dauer und Ergebnis.

Ort, Organisation, Technik

Wird im Briefing mitgeteilt.
Zerstrittene Teams begleite ich nur an neutralem Ort. Auch in manch anderem Fall empfiehlt sich der Rückzug in ein Waldhotel.

Telefoncoaching
In Ausnahmefällen ist ein Telefoncoaching möglich.

Video-Coaching
Über „Teams“ oder andere Systeme möglich.

Sparringspartner
Live-Coaching einer Einzelperson braucht manchmal einen vertrauten Feedbackpartner ohne private oder enge Bindung an den Klienten. Dieser wird in das Coaching eingebunden.

busmann training®

30 Jahre Anwaltstraining und Kanzleimarketing. Genießen Sie Neues, Anregendes und Lernbares aus dem Anwaltsalltag.

30 Jahre in Bild und Wort:
Rückblick

Buch

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„Chefsache Mandantenakquisition“