Anwältinnen und ihre Macht über sich selbst
Wer „Macht über sich selbst“ schon hat, muss sie nicht mehr gegen andere ausüben. Echte Macht schließt stets die „Macht über sich selbst“ ein und kann auf Attacken gegen andere, beleidigte Rückzüge oder eingleisige Befehle verzichten.
Sie ebnet Wege, sichert persönliche Kongruenzen und ermöglicht Verlässlichkeit.