Erfolgreiche Anwältinnen richten sich in ihrer Spezialisierung ausschließlich nach eigener Lust, gesellschaftlichen Trends (die es vor ihrer Entstehung schon zu nutzen gilt!) und eigenen besonderen Fähigkeiten.
Angeblich notwendige (d.h. rein ideologisch postulierte) Beschränkungen durch Kinderbetreuung, Meinungen anderer, Windrichtung oder durch sonstige externe Torpedos sind dabei irrelevant.
Hier kommt das furchtlos eingerichtete Zukunftsmodell jener Anwältinnen, die wirklich Familie und Beruf unter einen Hut kriegen:
1. Kinderreiche Anwälte – Pflicht in einer Boutique!
Innovative Kanzleigründer/-innen starten durch im Gesellschafts-, Steuer- Transport- oder Arbeitsrecht (bestimmt auch manche im Familienrecht) in einer papierlosen Boutique, in der alle Anwälte /-innen kinderreich sein oder demnächst sein müssen. („Reich“ ist „man“ übrigens schon bei nur einem Kind. Das weiß ich schließlich aus eigener Erfahrung!)
Sie alle arbeiten selbstverständlich ab und zu von zu Hause aus. Die Arbeit muss ausnahmslos qualitativ hochwertig und sehr zeitnah sowie besonders verlässlich dem Mandanten gegenüber geschafft werden.
Das verlangen nicht nur die drei Gründer von sich selbst, sondern das verlangt man auch von den angestellten Anwälten dieser Boutique.
Von wo das geschafft wird, ob jemand mitten in der Nacht dafür Schriftsätze ausarbeitet oder seine Mandantengespräche alle aus symbolischen Gründen auf den Treppenstufen des Finanzamts führt, bleibt für das Thema der unbedingten Verlässlichkeit nebensächlich.
2. Die Kindergruppe
Die Kanzlei betreibt eine geographisch nah gelegene, eigene Kindergartengruppe Profis im Kindergartengeschäft leiten dies in die Wege und organisieren alles.
Einwand Verwaltungsrechtler:
Die schreien – ungewohnt laut in diesem Rechtsgebiet – sofort auf: „Das ist nicht so einfach“.
Lösung: „Wahre Schwierigkeiten werden durch die Gründung einer eigenen Kinderbetreuungsgruppe nicht geschaffen, sondern behoben.“ Beauftragen Sie auf jeden Fall Einen Fachmenschen mit der zügigen Durchsetzung. Briefen Sie diese Person am Anfang exakt mit dem sehr konkreten Ziel. Danach: Rückzug. Bloß nicht mehr selbst mit diskutieren! Das dauert Jahre, wenn fachlich nicht spezialisierte Anwälte – dazu noch ideologisch schwer gezeichnete Anwältinnen – zu diskutieren beginnen.
Einwand Anwältinnen:
Es ist aber schwer, dafür Personal zu finden. Ferner: Die Sozialabgaben, die Hygiene-Polizei, die Qualifikation der bezahlten Erzieher, die Manipulation der Kinder (OH, DEIN GOTT! Nachher werden die Kinder noch zum Buddhismus oder zum Fleisch-Essen bekehrt, den Mädchen werden ihre rosa Röcke weggenommen oder die Jungs dürfen gar im Stehen pinkeln!). Und überhaupt: gehören die Kinder nicht zur Mutter?
Lösung: Sofort Aufräumen mit eigenen Ideologien – und gut aufpassen zu Beginn: Rein pragmatische, sehr herzliche und grenzziehende, selbstbewusste Betreuuer einstellen – und viel besser bezahlen als der Staat! (Bloß keine Piepsmäuschen, die Autorität nicht von Befehlsgetue und desaströses laissez-faire nicht von grenzziehendem Eigenverantwortungs-Unterricht unterscheiden können!)
Einwand Betreuer:
Wir möchten nicht die Kinder von Anwälten betreuen.
Lösung? Keine Ahnung.
2. Die Delegation von Rechtssachen
In dieser Boutique werden standardisierbare Teile bestimmter Mandate an Anwaltsportale wie 123Recht.de oder Anwalt.de technologisch ausgelagert (eine der Folgen von Legal Tech) und zu Festpreisen angeboten.
Mandanten, deren Bedarf zu Ihrem Portfolio nicht passt, werden direkt an Legal-Tech-Start-Ups oder passende Kollegen weitergeleitet.
Ihre Webseite ist ausschließlich fokussiert auf jene Klientel, die Sie sich wünschen. Sie verschenkt viel inhaltliches Wissen und wird ständig aktualisiert, damit Sie locker Ihr Können an ganz genau diese Gruppe verkaufen können!
3. Der Empathie-Manager im Familienrecht
Ist diese Boutique rein zufällig im Familienrecht? Dann bestimmen Sie vor dem ersten Schritt, welche Mandanten in welchen Spezialbereichen Sie wünschen.
Falls das Normalos der Umgebung sein sollen, deren bevorstehende Scheidung alles in ihnen auflöst, sind diese Ideen erfahrungsgemäß Ziel führend:
Hören Sie endlich auf mit dem Therapeutinnen-Getue!
Das ist das Gegenteil von Empathie. Es zieht die Anwältin runter, statt dass es die Mandanten aufbaut! Das ist Abzocke! Dafür werden Sie NICHT bezahlt!
Delegieren Sie Empathie (… Sie reinigen doch auch nicht das Büro selbst) statt dessen an einen in der Gesprächsführung ausgebildeten, vormals arbeitslosen Sozialarbeiter. Der freut sich erkennbar auf jedes Gespräch und führt 90 % seiner Erstgespräche über Skype.
Diese Skype-Adresse steht FETT in der Webseite, ist auch weit NACH Feierabend erreichbar und das ist m.W. eine Akquise-ALLEINSTELLUNG im Familienrecht bundesweit. Der Profi stimmt erstmal gekonnt allem durchgängig zu.
Seine herrliche Art, mitfühlend zu agieren und dabei das Thema locker an sich abperlen zu lassen, hat den Friedensnobelpreis verdient!
Professionelle Empathie rockt die Bühne!
Der Profi notiert alles. Er fängt locker jene wütenden, weinenden und wehklagenden Mitmenschen auf, die in Kürze Ihr Mittagessen und die neue Sandschaufel für Titus, Ihre Jüngsten, bezahlen werden.
Er erfragt Details des Problems nach einem fest stehenden Fragebogen. Er antwortet nicht auf rechtliche / taktische Fragen und erklärt bei Bedarf auch, warum er das nicht darf.
Der Empathie-Manager ist auch Technik-Freak!
Ja. Er muss tatsächlich einen Computer bedienen können. Er muss die elektronische Akte mit den vollständigen Daten des neuen Mandanten anlegen und sie ins CRM übertragen.
Er mailt die Vollmacht, teilt dadurch seine e-mail Adresse mit, begleitet vom Link zur Webseite der Kanzlei und zum zuständigen Anwalt. eigenen Unterseite in der Webseite des Anwalts.
Erstgespräch mit Anwältin: Zügig, empathisch, analytisch!
Die Anwältin begrüßt zum Erstgespräch den Mandanten und liest ihr seinen Fall vor, ergänzt ein paar Details (z.B. über den bösen zukünftigen Ex-Mann), damit sie sofort zu Rechtsfragen und vor allem zur Honorarinformation übergehen kann.
Mischkalkulation im Familienrecht
In 99 % aller Ihrer Familienrecht-Fälle vereinbaren Sie mit dem Mandanten einen Stundensatz oder eine Mischkalkulation aus RVG und Stundensatz. (Das eine Prozent sind richtig Reiche. Zu denen sagen Sie: „5000 Euro Vorschuss. Danach starte ich sofort für Sie“).
Mischkalkulation geht so (bitte wörtlich ablesen im Erstgespräch): „Falls allerdings ein Teil des Mandates vom Aufwand her nicht genau abschätzbar ist, berechnen wir immer einen Stundensatz in der Höhe von 210 Euro zzgl. der gesetzlichen MWST. Das bedeutet für unsere Mandanten: Sie zahlen genau nur die Zeit, die ich tatsächlich in dieser Sache tätig war. Minutengenau rechne ich das ab und belege es. Solche mandatsteile sind fast immer die Aufteilung des Ehevermögens und immer das Umgangsrecht“-
Niemals wieder berechnen Sie also umgangsrechtlich Fragen nach dem RVG oder hühnern 3,5 unbezahlte Tage herum mit Fragen des iranischen Eherechts (Es sei denn natürlich, es überfällt Sie eine plötzliche Passion. Das ist das Recht der ersten Recherche-Nacht: Es spendiert Ihnen eine neue Ausrichtung Ihrer Mandate! Klasse! Dann sind die 3,5 Tage ein Investment mit hoher Rendite!)