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„Familie und Beruf unter einen Hut kriegen?“ Pure Demagogie.

Wenn eine Anwältin berichtet, sie wolle und müsse „Familie und Beruf unter einen Hut kriegen,“ ist sie oft im Familienrecht tätig.
Gleichzeitig klagt sie über männliche Dominanz im Kollegenkreis und fehlende hochwertige Mandate aus ihrer Kanzlei.

Zufall? Keine Spur. Freiwillige Selbstbeschränkung trifft es wohl eher.

„Sei lieb, Uschi“ – Wie Anwältinnen ihre Selbstaufgabe erwirtschaften

Der Zusammenhang zwischen Rechtsgebietswahl und der viel beschworenen „Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf“ ist pure Ideologie.
Vor allem Anwältinnen haben sie als unausweichlich akzeptiert und machen sich anschließend gern mal zum Opfer ihrer eigenen Entscheidung.

„Sei lieb, Uschi“ – Wie Anwältinnen ihre Selbstaufgabe erwirtschaften

Landfrauenverbände, Gewerkschaften und Anwältinnen können doch kaum irren, oder?

Ein Aufschrei ging durch die Anwaltslandschaft, als erstmal beim „Ersten Akquisekongress für Anwältinnen“ am 4. – 6. Dezember 2003 in der Bucerius Law School in Hamburg etwa 10 der 136 anwesenden Anwältinnen öffentlich und gemeinsam die Forderung nach der „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ aufstellten.

Obwohl das nur 15 Minuten kurz vor Schluss dieser drei Tage in Anspruch nahm, berichtete das Deutsche Anwaltsblatt spontan mit quantitativer Hingabe.

Und zack: Sechs Monate später war die ARGE Anwältinnen gegründet.

Zum Thema gibt es nach wie vor regelmäßig überwiegend wohlmeinende Veranstaltungen, Parteiprogramme sowie rein appellativ – und daher peinlich – inszenierte feministische Meinungsshows.

 

Zwischenruf einer zweifelnden Zicke

Negative Konsequenzen für genau jene Anwältinnen, die Umsetzung in diesem Bereich anpeilen, erstaunen mich selbst ganz und gar nicht.

Denn fast 20 Jahre lang beobachte ich nun schon fassungslos ein deutlich sichtbares und leider manchmal auch hörbares Unglück einer ganzen Gruppe von Anwältinnen, die ihr Unglück eindeutig eigenständig wählten:

Sie stellten eigene Interessen brav hinten an.

Und dies war in vielen tragischen Fällen das letzte Eigenständiger, was sie vor ihrem Abtauchen in den lethalen Kompromiss zu Wege brachten.

 

 

Wie kam nur ein solcher Müll ins Anwältinnen-Hirn?

Sie, die ansonsten klugen, hoch ausgebildeten Akademikerinnen, ausgerechnet sie waren so selbstzerstörerisch gewesen, wegen dieser Vereinbarkeits-Idee „zurück zu stecken“.

Wer profitiert davon? Was haben sie selbst davon? Was ist die Auswirkung auf die angeblich zu schützende Familie, wenn sich eines ihrer Mitglieder nicht ausbildungs- und talentgemäß entfaltet?

Ein Problem liegt schon wieder in der Semantik:
Ein eigener „Beruf“ ist ebenso folgenlos wie eine eigene Meinung: Jeder mit abgeschlossener Ausbildung hat sowas, keinem kann’s weggenommen werden und jeder wählt gewöhnlich bei Beruf und Meinung eine andere Richtung als sein Nachbar.
Kühne Persönlichkeiten wechseln ab und zu eins von beidem oder sogar beides.
Anwältinnen jedenfalls haben ihren Beruf exakt mit dem letzten Tag des bestandenen Zweiten Examens. Wenn Sie das, was sie da haben, „mit der Familie vereinbaren“ wollen, müssen sie gar nichts mehr tun. Beruf ist fertig. Berufe gehen nie weg, Familien manchmal schon.
So hat eine fertig ausgebildete und vielleicht sogar zugelassene Anwältin, die im Alltag die acht unterschiedlichen Berufe einer Hausfrau ausübt, ihren Ausbildungs-Beruf perfekt mit der Familie vereinbart.
Dem wird vor allem die Familie unisono begeistert zustimmen. („Was willst du noch? Du hast doch schon uns“)
Das gilt selbstredend auch, wenn eine Anwältin vom Wohnzimmer aus (in dem sich gerade auch die Wäschespinne auf ihren erneuten Einsatz vorbereitet) auf Mandanten wartet, deren Belange sie in der Post-Wäsche-Zeit abarbeitet.

 

„Karriere und Familie unter einen Hut bringen“ – DAS wäre mal was!
Schon mal drüber nachgedacht, dass Sie auf dem Weg zu einer Karriere so gut wie alles selber machen müssen, während Sie in der Familie gut daran tun, möglichst viel zu delegieren?

(Das lernen wir m.E. auch von Jerry Hall, der langjährigen Ehefrau von Mick Jagger. In einem Anfall von weiblicher Identitätsbildung sprach sie äußerst treffend aus: „Eine Frau muss ein Zimmermädchen im Wohnzimmer sein, eine Köchin in der Küche, ein Kindermädchen im Kinderzimmer und eine Hure im Schlafzimmer; und nur die drei ersten kann sie delegieren.“)

Äh, jetzt mal zurück: Nach der Berufsausbildung ist Karriere also – ganz im Gegensatz zum Beruf – nur durch größte, permanente Anstrengung erreichbar. Wenn also mal jemand „Karriere und Familie unter einen Hut bringen“ möchte, ist er bekanntlich weiblich, nennt „Karriere“ zuerst – meint es tatsächlich ernst.

Jungs sagen sowas gar nicht erst.
Sie suchen forschend hinter ihren Augen (deshalb immer dieses „Augenrollen“!) nach dem Problem, weil sie nicht mal das Thema kennen. Sie machen nämlich einfach so weiter. So wie vor der Zeugung.
Ich weiß ja schon: Manch stolzer Vertreter der Spezies mit dem fehlenden X-Chromosom nimmt die Pappazeit – und hat seine Rückkehr bei seinem Arbeitgeber an Bedingungen geknüpft, z.B. an gestiegenes Gehalt, Dienstwagen, kostenlose Massagebehandlung in der Mittagspause etc.
Welche Anwältin kommt auf diesen Gedanken: Weniger Mammazeit zu nehmen als der Pappa Pappazeit. Und dann noch beim Arbeitgeber Bedingungen für die Rückkehr zu stellen?

Oh, Mann, sag mal: wieso lernen wir das nicht von Dir?

Die ABS („Anwältinnen bieten Selbstdemontage“) – Vollbremsung

NeNe! Jungs, wie schon gesagt, mögen Karriere. Die haben NULL Angst davor. Die kennen es nicht anders. Die sehen gar kein Problem dahinter. Die machen. Die messen sich auch gern. Die bleiben bei ihren Plänen. Die haben schon längst Familie und Karriere vereint, denn sie haben den einen Teil an Leute delegiert, die das wollen – und daher super können.
Schlau ist das!
Während Jungs einfach mehr Gas geben, falls mal jemand überholen möchte, stehen Anwältinnen seit Tagen auf dem selbst gewählten Parkplatz und beschuldigen wildfremde Menschen, dass sie von der Autobahn abgebogen sind:

Im Ernst: Wer die Forderung „Karriere“ laut ausspricht, wird auf gar keinen Fall jemals von Jungs gebremst.
Das ist ja auch so eine primitive und dem eigenen Ego dienliche Opfer-Vorstellung von Mädchen, die auf keinen Fall Frauen werden möchten: „Wir werden von Umständen oder Personen ständig behindert“!
Besonders beliebt ist es derzeit in Kanzleien, ein halbes Jahr nach dem Teilrückzug ins Privatleben darüber zu jammern, dass „die männlichen Kollegen mir die lukrativen Mandate wegnehmen“.
Wieder NeNe. So läuft das wirklich nicht. Die Anwältin ganz allein legte einst die Vollbremsung hin und schwadronierte dabei selbstvergessen: „Äh, wir wollen ja auch mal eine Familie haben. Da muss ja dann eine Weile der Beruf hinten anstehen.“
Programmatische Gründe, die in der uneingestandenen eigenen Vorab-Lebensplanung der Sprecherin liegen, dürften hier durchaus in Erwägung gezogen werden. Besonders, wenn sie genau diese eigene Lebensplanung und deren Schnurstracks-Realisierung vehement bestreitet.

Frauen bremsen sich immer noch ganz gut selbst.
In dieser Hinsicht sind sie vollkommen autark. Sie verwenden sogar den Bremskraftverstärker ABS („Anwältinnen bieten Selbstdemontage“). Der erhöht Lenkbarkeit und Spurtreue beim Bremsen und nimmt den Druck raus. Glückwunsch.

Glaubenssätze sind nah. So nah, dass sie ihren Besitzer mühelos am kleinen Finger durch die Manege ziehen
Glaubenssätze sind Lebensregeln. Jeder hat sie, jeder folgt ihnen – und kaum jemand kann sie benennen.
Diesen antrainierten Gehirnveranstaltungen ordnet ihre Besitzerin alle ihre Verhaltensweisen pflichtschuldigst – meist ungewusst – unter und folgt ihnen schmerzhaft unkritisch:

„Ein Kind gehört zur Mutter.“
„Das schaffe ich nicht.“
„Lieber der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.“
„Ich kann mich nur auf mich selbst verlassen.“
„Ich darf keine Fehler machen.“

Bremsende Glaubenssätze treten machtvoll auf; oft ersetzen sie real entwickelte Ansprüche an sich selbst.
Glaubenssätze sind wirklich schwer zu flexibilisieren; eine Konvertierung zu einem anderen Glauben ist notwendig.

Durch Glaubenssätze werden gesellschaftliche Gewohnheiten zu persönlichen Ideologien
Wie katastrophal Auswirkungen von Glaubenssätzen im Anwältinnenhirn sind, zeigen viele ungewollt abgebremste oder sogar abgebrochene Anwältinnen-Karrieren. Die schlimmsten Glaubenssätze lauten:
„Um Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, muss ich zurück stecken.“
„Ich muss Kompromisse machen“.
„Nur ein Rechtsgebiet mit wenig Beratungsteilen kommt in Frage, wenn ich beides will.“

Weitere nicht näher spezifizierte Dummheiten fallen Ihnen bestimmt selbst ein. Alle sofort tilgen!

Zum Heulen: Frauen sichern die nächsten zwei Generationen männlicher Dominanz im Business
Ein Blick in jene kleinen Familienunternehmen, deren weibliche Führungskraft sich einst – angeblich zum Wohle aller – beschränkte:
Dieselben Anwältinnen, die sich einst durch irrationale Einflüsterungen auf die lethale Kompromisslinie bringen ließen, werden 20 Jahre später ihre Töchter zu zwingen versuchen, deren Karriere bloß niemals zu vernachlässigen.
Töchter in einem gewissen Alter reagieren darauf extrem berechenbar – und brechen die Schule ab. Genau acht Monate vor dem Abitur.
Pubertät und die immerwährende Appellhaftigkeit der bis Oberkante Unterlippe frustrierten Frau Mama machen das Gegenteil des von Eltern Gewünschten zur Pflicht!
Die nächste Generation männlicher Dominanz in Kanzleien ist gesichert. Gut so.

Einer muss schließlich das Geld verdienen.

Nun zurück zu den „weiblichen Rechtsgebieten“: Anwältinnen sind – im Subtext des Dogmas „weiblich“ – natürlich nur so lange weiblich, wie sie das tun, was Frauen eben tun:
Sie weinen mit den Mandanten, alpträumen nachts von dem besonders schweren Fall, geben ihre Mobilnummern raus, wollen Mandantinnen aus den Fängen ihres bitterbösen Gatten befreien, müssen die tiefenpsychologischen Dimensionen der Co-Abhängigkeiten ihrer Mandantin ergründen – und eilen selbstverständlich mitten im Erst-Gespräch in den Kindergarten, weil das Kind einen Spielplatzunfall hatte.
Für keine dieser „Zusatzleistungen“ verlangt sie jemals ein Honorar.

Folgen weiblicher Selbstbeschränkung für „Familie und Beruf“
Jene Anwältinnen, die ihren Schwerpunkt bewusst und ohne folgenreiche Einschränkung bei der Familie setzen und damit GLÜCKLICH werden, werden ihr Glück auch über anderen ausschütten und es teilen, damit es sich mehrt. Beneidenswert!
Was genau passiert jedoch, wenn die Anwältin, die „Familie und Beruf unter einen Hut“ kriegen will, sich selbst ungewollt – oder nur  gewollt – beschränkt?

Was passiert, wenn die Anwältin durch den selbst gewählten Weg unglücklich wird?
Zuerst bricht dann die Familie auseinander. Unanalytische Anwältinnen geben dabei gern anderen Umständen oder anderen Personen, z.B. den Ehemännern, Schwiegermüttern und sogar den Kindern die „Schuld“ („Wegen der Kinder hatten wir uns nichts mehr zu sagen“).
Die Kanzlei geht ein Jahr später den Bach runter. Auch da greift leider die Verschiebung eigener Verantwortung perfekt:. Diesmal sind „die männlichen Kollegen mit ihrem Gockel-Verhalten“ Schuld.

Die Lösung: Anwältinnen entdecken zuerst „die Vereinbarkeit von Karriere und sich selbst“
Doch es geht auch anders, sobald Sie anders darüber denken. Nämlich so:
Teil der Familie ist die Anwältin auch dann, wenn sie große Teile des Familienlebens delegiert. Teil der Karriere ist sie dagegen erst, wenn sie sich ein paar Jahre auf genau diese konzentriert, ihre Passion gefunden und ihr Selbstbild eingegroovt hat. Kaum Delegierfähiges findet sich in den ersten Jahren des Reputationsaufbaus, auch nicht als angestellte Anwältin.
Erst DANACH kann sie eine so große Rolle wie die der Familienmanagerin daneben stellen. Und das wirkt sich – nun umgekehrt – positiv auf den Beruf aus. Denn nun kann sie wirklich delegieren!
Tatsächlich beginnt sie nun, Berufliches zu delegieren:

Delegation von Berufsrollen: der Empathie-Manager
Sobald Anwältinnen die zeitintensive Empathie-Phase der Mandanten-Erstgespräche im Familienrecht an einen hauptberuflichen Empathie-Manager (siehe unten) delegieren, geht es voran.
Kühne Anwältinnen schlüpfen sogar selbst ein paarmal in der Woche in die Rolle eines solchen. Das klappt. Plötzlich kurze, herzliche und absolut verbindliche, empathische Gespräche!

Ziel und Klarheit der Rolle rocken die Bühne.
Es geht auch, sobald sie ihre Live-Sprechzeiten, Spezialisierung und Stundenhonorare auf die Webseite schreiben und bei jeder Gelegenheit lächelnd verkünden, sobald sie jedem gegenüber Limits setzten (zeitliche, organisatorische, und zu Hause äh, ähm, auch, also..).
Es geht besonders gut, sobald sie Unternehmensbilanzen zu lesen lernen, damit das Unternehmensvermögen durch eine Scheidung nicht angetastet wird.
Und es geht richtig gut, wenn sie sich zu einer coolen Chefin mit glasklaren Anweisungen sowie deren Kontrolle mausern.
Hier ist wirklich unnötig zu erwähnen, dass „die Familie“ besonders profitiert.

Ist das Rechtsgebiet für die Frau richtig „sexy“? Nur dann ist es gut gewählt!
Ein wahres Tummelbecken für Anwältinnen sind Fachanwaltsfortbildungen im Familienrecht. Die unter anderen Umständen Mut machende Zahl von durchschnittlich 86 % Frauen in Anwaltsfortbildungen weist hier – zurückhaltend ausgedrückt – auf ein Dilemma hin, das durch folgende Fragen – leider nicht allzu häufig – deutlich wird:
Sind diese Personen wirklich alle bis zum Rand angefüllt mit Passion für genau dieses Rechtsgebiet? Sind sie wirklich alle beseelt vom Umgangsrecht, heimgesucht vom Versorgungsausgleich und erotisch angetörnt von der Gütertrennung?
Nein. Nicht alle jedenfalls.

Sprachlogische Deppenhaftigkeit
Seien Sie „auf der Hut“ bei dem Hut-Bild („Alles unter einen Hut kriegen“). Nicht nur wegen der sprachlogischen Deppenhaftigkeit des Hut-Bildes (Will man tatsächlich Familie und Beruf dauernd im eigenen Hut mit sich führen, ständig auf so engem Raum so nah beieinander haben oder gar beides zeitgleich an der Garderobe liegenlassen?) möchte ich nach 27 Jahren Anwaltscoaching und -training sowie durchaus nicht nur fürsorglich gemeinter Anwalts-Markt-Beobachtung diese vollautomatische inhaltliche Verknüpfung von Rechtsgebietswahl und Familienfürsorge nicht mehr länger ertragen.

Freiwillige Selbstbeschränkung
Die eigene Berufswahl („Und, was willst du mal werden, Kind?“ „Keine Ahnung, vielleicht auch Anwalt?“) mit etwas anderem zu begründen als mit der eigenen Passion (und NICHT mit der Passion von Mama, Papa, Lebensabschnittsbegleitern oder Wauwau) führt zwar nicht durchgehend zu schweren Krankheiten – aber immer in die Irre.
Dasselbe gilt selbstredend für die Wahl des Schwerpunkts innerhalb des Berufs.

Eine perfide Ideologie
Dieser angebliche Zusammenhang zwischen Rechtsgebietswahl und Familienfürsorge ist Gegenstand und Folge einer perfiden Ideologie.
Gott zwinkert mir übrigens gerade zu. Er ahnt, dass ich kurz davor bin zu behaupten, diese Ideologie sei männlich. Immerhin weiß Gott besser als wir Erdentiere, dass zu einer Ideologie mindestens zwei gehören:
Einer der sie erfindet, und eine anderer, der ihr bereitwillig folgt. Deutsche wissen das besonders gut. Ihnen steckt noch in den Knochen, durch welches Reichstagswahlen-Ergebnis sie die Weimarer Republik beendet haben.
Eine Ideologie jedenfalls kann nur überleben, solange sie unreflektiert nachgeplappert, pflichtschuldigst sich selbst zugerechnet (So sind „wir Frauen“ eben…) und auf gar keinen Fall jemals wieder hinterfragt wird.

Was heißt eigentlich „perfide“?
Der Duden führt das von mir gewählte Wort „perfide“ als Synonym zu „heimtückisch“. Heimtücke macht bekanntlich aus einem Totschlag einen Mord, führt also im Prinzip zu sieben Jahren mehr Knast – und hat dennoch das Wort „Heim“ in sich.
Spätestens das sollte Anwältinnen mit dem Hang zu dem Hut-Thema zu denken geben!

Komisch: Nicht jede Kartellrechtlerin hat ein eigenes Kartell.
Die Standard-Perfidie allgegenwärtiger Debatten wird in problemverstärkender Manier öffentlich (sogar in Vorträgen von und für Anwältinnen!) besonders gern von so mancher Anwaltsorganisation getoppt.
Jede durchschnittliche Anwältin hat eine Familie, ist also – zumindest nach dem verführerischen Subtext dieser Heimtücke – so gut wie prädestiniert für das gleichnamige Rechtsgebiet.
Bedenken wir allerdings an dieser Stelle: Nicht jede Kartellrechtlerin hat ein eigenes Kartell, und manche erzielen dennoch große Erfolge.
Die Lösung kann ja wohl nicht sein, dass nur familienlose Einzelexemplare der Anwältinnen-Gilde so richtig erfolgreich sind? ODER?

Was genau läuft da schief?

Die berufliche und private Umgebung, sofern männlich, freut sich am meisten über die Entscheidung ihrer unermüdlichen Multitasking-Kolleginnen:

1. Männliche Kollegen (plus ein paar objektiv weibliche, mutmaßlich jedoch kinderlose Emanzen)
Sie greifen ungestört die high-end-Mandate im Gesellschaftsrecht ab und postulieren komplett spaßbefreit: „Der Bedarf im Gesellschaftsrecht ist bekanntlich kein Teilzeit-Bedarf“. Ihre Freude ist kein bisschen geschmälert, wenn die Anwältin „nach den Kindern“ die „Vollzeitstelle“ wieder anpeilt und/oder „auch einen gewissen Teil von Kuchen abbekommen“ will.
Im Gegenteil: nicht nur die Jungs hören begeistert heraus, wie verzweifelt, defensiv und bittstellerisch sich die Anwältin als Opfer eigener Entscheidungen aufführt – und dadurch die Macht der häufig männlichen Widersacher faktisch stärkt.

2. Männliche Ehepartner sowie pubertierende Jugendliche beiderlei Geschlechts
Sie freuen sich ebenfalls, dass ihnen das lästige Dazulernen erspart bleibt.
Ganz wie zu Zeiten vor der Nachwuchs-Produktion erscheinen erstere erschöpft und Schlüsselbund geräuschvoll ablegend aus ihrem Vollzeit-Alltag und hoffen – selten total heimlich – auf Ruhe nach dem Sturm.
Die Zweiterwähnten mussten nicht zwangsläufig nach der Schule die Spülmaschine bedienen oder „ständig“ auf kleine Geschwister aufpassen, denn es ist ja jemand da, der das…. Äh, ähm… auch für die Wäsche…

Die Anwältin selbst
Sie profitiert in besonderer Weise von ihrer eigenen Wahl. Diese bezeichnet sie sogar in bemühten Talkshows als „gesellschaftlich aufgebürdet“ und lebt nicht schlecht damit. Sie ist als Opfer der angeblich unvermeidlichen Wahl keinesfalls selbst „Schuld“, wenn so wenige oder nur low-end Mandate für sie „übrig bleiben“. Sie ist dagegen noch nicht mal „Schuld“, wenn dann in der Kindererziehung was schief geht.

Genialer Schachzug, diese Doppelbelastung!
Und sexy isses ooch noch: Hätte sie – bei zeitgleicher Kinderproduktion – Karriere ernsthaft gewählt, hätte sie einen Mann mit Lust auf Waschlappen und der Lizenz zum Erziehungsjahr neben sich akzeptieren müssen.

Welche Frau will das schon?

Ihre Betroffen-Heit und Ihr Betroffen-Sein vorausgesetzt: Beantworten Sie sich doch mal unvoreingenommen die folgenden Fragen:

1. Ist wirklich ALLES unter einem Hut?
Fatal: In der Aufzählung „Familie und Beruf“ fehlt ganz offensichtlich die Anwältin selbst! Familie und Beruf haben schon alles bekommen. Was (außer dem schnurstracks angetretenen Weg in die selbstgewählte Opferrolle) bleibt für die Anwältin selbst?
Wie viel Platz „unter dem Hut“ nimmt sie sich für sich?
Ich meine damit: NUR für sich?

Wie viel Lebenszeit verschenken Sie an Unbekannte (im Beruf?)
Peinlich – und leider nicht nur für die Familie negativ folgenreich – wird diese Inkongruenz am Beispiel Honorar: Weder Beruf noch Kinder im Vorschulalter noch Ehepartner (also 100 % der angeblichen Profiteure) profitieren, wenn die Anwältin ihre Lebenszeit an Unbekannte verschenkt.
Das tut sie nämlich faktisch, wenn sie bis 23 Uhr im Bett sitzt und eine am Nachmittag mit der weinenden Mandantin lange (viel zu lange! Und unbezahlt!) diskutierte Vereinbarung im Umgangsrecht vorbereitet, die sie dann auch nach dem RVG (!) abrechnet.
Wenn Sie sich nicht sofort selbst damit stoppen, wer soll Sie stoppen?

2. Was – verdammt nochmal – an diesen Rechtsgebieten ist besonders weiblich?
Ein ähnlich harter Kampf um Märkte, Mandanten und Moneten wie im Familienrecht wird bestenfalls noch in der Hedgefonds-Welt beobachtet:
Dort haben alle frisch gegelten männlichen Möche-Gern-Taktgeber im zarten Alter von 34 Jahren ihren ersten – selbstverständlich geheim gehaltenen – Herzinfakt.
Tricks, Tränen und geschickte Transaktionen sind hüben wie drüben hinlänglich bekannt, Zahlungsverpflichtungen zu beschränken.
Wer die Börsenaufsicht bei einem Insider-Geschäft umgeht oder die Großaktionäre durch moralisch-manipulativ vorgetragene Behauptungen („Wir haben unsere Aktionäre auf jeden Fall rechtzeitig informiert“) um c.a. 39 Millionen Euro prellt, ist ultra nah an Mandanten im Familienrecht, die mit allen Tricks arbeiten, um Zahlungen zu entgehen oder besonders viel ranzuschaffen.

3. Wer wird (im Familienrecht) beruflich richtig glücklich?
Alle Anwälte und Anwältinnen, die (Wirklich Wichtiges ist bekanntlich nie geschlechts- religions, nationalitäts- oder rechtsgebietsabhängig!) eine klare Marktstrategie haben. Das Segmentieren von Mandanten muss jedenfalls in der Öffentlich absolut eindeutig sein, besonders in Ihrer Online-Strategie.
(Wenn Sie nach außen nur Ausländer vertreten, heißt das nicht, dass Sie jeden deutschen Probleminhaber abwehren müssen. Sie machen eben nur keine Werbung mit ihnen oder für sie).

Erfolgreiche Anwältinnen richten sich in ihrer Spezialisierung ausschließlich nach eigener Lust, gesellschaftlichen Trends (die es vor ihrer Entstehung schon zu nutzen gilt!) und eigenen besonderen Fähigkeiten.
Angeblich notwendige (d.h. rein ideologisch postulierte) Beschränkungen durch Kinderbetreuung, Meinungen anderer, Windrichtung oder durch sonstige externe Torpedos sind dabei irrelevant.
Hier kommt das furchtlos eingerichtete Zukunftsmodell jener Anwältinnen, die wirklich Familie und Beruf unter einen Hut kriegen:

1. Kinderreiche Anwälte – Pflicht in einer Boutique!
Innovative Kanzleigründer/-innen starten durch im Gesellschafts-, Steuer- Transport- oder Arbeitsrecht (bestimmt auch manche im Familienrecht) in einer papierlosen Boutique, in der alle Anwälte /-innen kinderreich sein oder demnächst sein müssen. („Reich“ ist „man“ übrigens schon bei nur einem Kind. Das weiß ich schließlich aus eigener Erfahrung!)
Sie alle arbeiten selbstverständlich ab und zu von zu Hause aus. Die Arbeit muss ausnahmslos qualitativ hochwertig und sehr zeitnah sowie besonders verlässlich dem Mandanten gegenüber geschafft werden.
Das verlangen nicht nur die drei Gründer von sich selbst, sondern das verlangt man auch von den angestellten Anwälten dieser Boutique.
Von wo das geschafft wird, ob jemand mitten in der Nacht dafür Schriftsätze ausarbeitet oder seine Mandantengespräche alle aus symbolischen Gründen auf den Treppenstufen des Finanzamts führt,  bleibt für das Thema der unbedingten Verlässlichkeit nebensächlich.

2. Die Kindergruppe
Die Kanzlei betreibt eine geographisch nah gelegene, eigene Kindergartengruppe Profis im Kindergartengeschäft leiten dies in die Wege und organisieren alles.

Einwand Verwaltungsrechtler:
Die schreien – ungewohnt laut in diesem Rechtsgebiet –  sofort auf: „Das ist nicht so einfach“.
Lösung: „Wahre Schwierigkeiten werden durch die Gründung einer eigenen Kinderbetreuungsgruppe nicht geschaffen, sondern behoben.“ Beauftragen Sie auf jeden Fall Einen Fachmenschen mit der zügigen Durchsetzung. Briefen Sie diese Person am Anfang exakt mit dem sehr konkreten Ziel. Danach: Rückzug. Bloß nicht mehr selbst mit diskutieren! Das dauert Jahre, wenn fachlich nicht spezialisierte Anwälte – dazu noch ideologisch schwer gezeichnete Anwältinnen – zu diskutieren beginnen.

Einwand Anwältinnen:
Es ist aber schwer, dafür Personal zu finden. Ferner: Die Sozialabgaben, die Hygiene-Polizei, die Qualifikation der bezahlten Erzieher, die Manipulation der Kinder (OH, DEIN GOTT! Nachher werden die Kinder noch zum Buddhismus oder zum Fleisch-Essen bekehrt, den Mädchen werden ihre rosa Röcke weggenommen oder die Jungs dürfen gar im Stehen pinkeln!). Und überhaupt: gehören die Kinder nicht zur Mutter?
Lösung: Sofort Aufräumen mit eigenen Ideologien – und gut aufpassen zu Beginn: Rein pragmatische, sehr herzliche und grenzziehende, selbstbewusste Betreuuer einstellen – und viel besser bezahlen als der Staat! (Bloß keine Piepsmäuschen, die Autorität nicht von Befehlsgetue und desaströses laissez-faire nicht von grenzziehendem Eigenverantwortungs-Unterricht unterscheiden können!)

Einwand Betreuer:
Wir möchten nicht die Kinder von Anwälten betreuen.
Lösung? Keine Ahnung.

2. Die Delegation von Rechtssachen
In dieser Boutique werden standardisierbare Teile bestimmter Mandate an Anwaltsportale wie 123Recht.de oder Anwalt.de technologisch ausgelagert (eine der Folgen von Legal Tech) und zu Festpreisen angeboten.
Mandanten, deren Bedarf zu Ihrem Portfolio nicht passt, werden direkt an Legal-Tech-Start-Ups oder passende Kollegen weitergeleitet.
Ihre Webseite ist ausschließlich fokussiert auf jene Klientel, die Sie sich wünschen. Sie verschenkt viel inhaltliches Wissen und wird ständig aktualisiert, damit Sie locker Ihr Können an ganz genau diese Gruppe verkaufen können!

3. Der Empathie-Manager im Familienrecht
Ist diese Boutique rein zufällig im Familienrecht? Dann bestimmen Sie vor dem ersten Schritt, welche Mandanten in welchen Spezialbereichen Sie wünschen.
Falls das Normalos der Umgebung sein sollen, deren bevorstehende Scheidung alles in ihnen auflöst, sind diese Ideen erfahrungsgemäß Ziel führend:
Hören Sie endlich auf mit dem Therapeutinnen-Getue!
Das ist das Gegenteil von Empathie. Es zieht die Anwältin runter, statt dass es die Mandanten aufbaut! Das ist Abzocke! Dafür werden Sie NICHT bezahlt!
Delegieren Sie Empathie (… Sie reinigen doch auch nicht das Büro selbst) statt dessen an einen in der Gesprächsführung ausgebildeten, vormals arbeitslosen Sozialarbeiter.  Der freut sich erkennbar auf jedes Gespräch und führt 90 % seiner Erstgespräche über Skype.
Diese Skype-Adresse steht FETT in der Webseite, ist auch weit NACH Feierabend erreichbar und das ist m.W. eine Akquise-ALLEINSTELLUNG im Familienrecht bundesweit. Der Profi stimmt erstmal gekonnt allem durchgängig zu.
Seine herrliche Art, mitfühlend zu agieren und dabei das Thema locker an sich abperlen zu lassen, hat den Friedensnobelpreis verdient!
Professionelle Empathie rockt die Bühne!
Der Profi notiert alles. Er fängt locker jene wütenden, weinenden und wehklagenden Mitmenschen auf, die in Kürze Ihr Mittagessen und die neue Sandschaufel für Titus, Ihre Jüngsten,  bezahlen werden.
Er erfragt Details des Problems nach einem fest stehenden Fragebogen. Er antwortet nicht auf rechtliche / taktische Fragen und erklärt bei Bedarf auch, warum er das nicht darf.
Der Empathie-Manager ist auch Technik-Freak!
Ja. Er muss tatsächlich einen Computer bedienen können. Er muss die elektronische Akte mit den vollständigen Daten des neuen Mandanten anlegen und sie ins CRM übertragen.
Er mailt die Vollmacht, teilt dadurch seine e-mail Adresse mit, begleitet vom Link zur Webseite der Kanzlei und zum zuständigen Anwalt. eigenen Unterseite in der Webseite des Anwalts.

Erstgespräch mit Anwältin: Zügig, empathisch, analytisch!
Die Anwältin begrüßt zum Erstgespräch den Mandanten und liest ihr seinen Fall vor, ergänzt ein paar Details (z.B. über den bösen zukünftigen Ex-Mann), damit sie sofort zu Rechtsfragen und vor allem zur Honorarinformation übergehen kann.

Mischkalkulation im Familienrecht
In 99 % aller Ihrer Familienrecht-Fälle vereinbaren Sie mit dem Mandanten einen Stundensatz oder eine Mischkalkulation aus RVG und Stundensatz. (Das eine Prozent sind richtig Reiche. Zu denen sagen Sie: „5000 Euro Vorschuss. Danach starte ich sofort für Sie“).
Mischkalkulation geht so (bitte wörtlich ablesen im Erstgespräch): „Falls allerdings ein Teil des Mandates vom Aufwand her nicht genau abschätzbar ist, berechnen wir immer einen Stundensatz in der Höhe von 210 Euro zzgl. der gesetzlichen MWST.  Das bedeutet für unsere Mandanten: Sie zahlen genau nur die Zeit, die ich tatsächlich in dieser Sache tätig war. Minutengenau rechne ich das ab und belege es. Solche mandatsteile sind fast immer die Aufteilung des Ehevermögens und immer das Umgangsrecht“-
Niemals wieder berechnen Sie also umgangsrechtlich Fragen nach dem RVG oder hühnern 3,5 unbezahlte Tage herum mit Fragen des iranischen Eherechts (Es sei denn natürlich, es überfällt Sie eine plötzliche Passion. Das ist das Recht der ersten Recherche-Nacht: Es spendiert Ihnen eine neue Ausrichtung Ihrer Mandate! Klasse! Dann sind die 3,5 Tage ein Investment mit hoher Rendite!)

Verwandte Aufsätze – vertieftes Thema:

Selbstmanagement-Blitzkurs

Ein „Selbstmanagement-Blltzkurs“ in zehn Lektionen wird Ihnen behilflich sein, Ihr „wichtigstes Geschäftsfeld“ (das ist Ihr Gehirn!) so zu organisieren, dass es Sie auch bei kompliziertesten Vorhaben unterstützt.
Viel Spaß beim Testen!

Glaubenssätze in Aktion

Jeder hat sie, jeder handelt danach, und nicht jeder weiß das.
Ich bin, was ich glaube“. Glaubenssätze gelten als so wahr, richtig und unumstößlich, dass sie zu unserer subjektiven „Wahrheit“ geworden sind. Unvorstellbar, diese Basis zu hinterfragen!

Das Kaiserinnen-Manifest

Der Mandant ist König – Sie sind dann ja die Kaiserin, oder? Wer das bejahen kann, zeichnet sich nicht etwa durch Arroganz oder Gleichgültigkeit den Mandanten gegenüber aus, sondern durch ein Gefühl besonderer Größe, Gelassenheit und Empathie.